WOFÜR BENÖTIGT MAN EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger sind wir neutral und nicht an Weisungen von Dritten gebunden. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hat keine beweissichernde Funktion. Nur bei Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen gehen Sie auf Nummer Sicher. Nutzen Sie einfach Ihr gutes Recht.
WER TRÄGT DIE KOSTEN?
Bei einem unverschuldeten Schaden – einem sogenannten Haftpflichtschaden – an Ihrem Kraftfahrzeug trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten – ab einer Schadenshöhe von 750 Euro.
DARF ICH MIR DEN KFZ-GUTACHTER/SACHVERSTÄNDIGEN SELBST AUSSUCHEN?
Als Geschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) den Sachverständigen natürlich frei wählen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall und den daraus resultierenden Kaskoschaden sind Sie weisungsgebunden an Ihren Versicherer. Fragen Sie uns, Ihren KFZ-Sachverständigen.